FAQ Frequently Asked Questions

a. Was ist das Ziel des Programms Haus der Zukunft Plus?

Zentrales Ziel des Programms "Haus der Zukunft Plus" ist die Entwicklung und Markteinführung oder Marktdurchdringung wirtschaftlich umsetzbarer, innovativer technischer und organisatorischer Lösungen im Sinne eines CO2-neutralen Gebäudesektors. Damit soll bis 2020 ein signifikanter Beitrag zur Sicherheit zukünftiger Energieversorgung und zur Reduktion der treibhausrelevanten Emissionen im Gebäudesektor geleistet werden.

b. Wieviel Budget ist für die 4. Ausschreibung des Programms Haus der Zukunft Plus vorhanden?

Für die 4. Ausschreibung des Programms "Haus der Zukunft Plus" steht ein Budget in Höhe von mindestens 3,4 Mio. Euro zur Verfügung.

c. Wer ist teilnahmeberechtigt?

In den Ausschreibungsschwerpunkten kommen verschiedene Förderungs- bzw. Finanzierungsinstrumente zum Einsatz. Zu den jeweiligen Instrumenten gibt es Leitfäden, die im Downloadcenter auf der Website der FFG zur Verfügung stehen. Dort ist für jedes Instrument geregelt, wer förderbar und teilnahmeberechtigt ist. Für die Förderungsinstrumente sind dies generell außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen, Personengesellschaften oder EinzelunternehmerInnen.

Für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (Ausschreibungsschwerpunkt 4) gilt weiters, dass in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind, sowie Gesellschaften mit entsprechender Befugnis teilnahmeberechtigt sind. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind generell durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum definiert. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer erwerben nicht-ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Projektergebnissen. Grundsätzliches Ziel ist weiters die Veröffentlichung der Ergebnisse der F&E-Dienstleistung.

d. Bis wann können Projekte eingereicht werden?

Die 4. Ausschreibung des Programms "Haus der Zukunft Plus" ist seit 18. Oktober 2012 geöffnet, die Einreichung von Projektanträgen ist bis spätestens Donnerstag, den 21. Februar 2013, 12:00 einlangend bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft via eCall möglich.

e. Wo kann man einreichen?

Als Einreichstelle für die Instrumente "Sondierung", "Einzelprojekt der Industriellen Forschung", "Kooperatives F&E-Projekt" sowie "F&E-Dienstleistung" fungiert die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Einreichungen können nur in elektronischer Form per eCall durchgeführt werden (detailliertes Tutorial zum eCall).

Umsetzungsreife Investitionsprojekte (investive Maßnahmen, z.B. im Rahmen einer Betriebsansiedelung (Produktionsaufbau) oder -erweiterung (Produktionserweiterung)) - entweder im Zusammenhang mit einer Maßnahme der F&E-Förderung oder unabhängig davon - können laufend bei der aws zur Finanzierung eingereicht werden. Als Förderbank des Bundes für Wirtschaftsförderungen unterstützt die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit zinsengünstigen erp-Krediten, Zuschüssen, Haftungen und Garantien Unternehmen bei der Finanzierung von Projekten.

f. Wie sieht die organisatorisch-administrative Struktur des Programms aus? Wer ist wofür zuständig?

Die Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Administration der Forschungsförderung obliegt der FFG, die der investiven Förderung der aws. Das Projektcoaching wird von der ÖGUT durchgeführt. Die aus aws, ÖGUT und FFG bestehende Arbeitsgemeinschaft "Haus der Zukunft Plus" gewährleistet ein gemeinsames Management und eine umfassende Beratung und Betreuung der FörderungsnehmerInnen.

g. Wer kann Beratung und Hilfestellung geben?

Allgemeine Beratung zum Förderprogramm "Haus der Zukunft Plus" sowie zum Ausschreibungsschwerpunkt 3 "Demonstrationsgebäude" bietet die ÖGUT an:

Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)
DI Claudia Dankl
Hollandstraße 10/46, 1020 Wien
Telefonnummer: 01/315 63 93-24
E-Mail: claudia.dankl@oegut.at

Bei Fragen zum Formular und zu Förderquoten bei Demonstrationsgebäuden wenden Sie sich bitte direkt an die FFG:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Mag. Robert Schwertner
Telefonnummer: 05/7755-5045
E-Mail: robert.schwertner@ffg.at

Die Betreuung der Projekte der Ausschreibungsschwerpunkte 1 "Schlüsseltechnologien für Gebäude der Zukunft" und 4 "Strategische Arbeiten, Know-how-Transfer und Vernetzung" erfolgt schwerpunktmäßig durch die FFG:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Mag. Robert Schwertner
Telefonnummer: 05/7755-5045
E-Mail: robert.schwertner@ffg.at

DI Johannes Bockstefl
Telefonnummer: 05/7755-5042
E-Mail: johannes.bockstefl@ffg.at

Die Betreuung der Projekte des Ausschreibungsschwerpunkts 2 "Industrielle Umsetzung innovativer Technologien" erfolgt schwerpunktmäßig durch die aws:

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws)
DI Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart
Ungargasse 37, 1030 Wien
Telefonnummer: 01/50175-311
E-Mail: w.hantsch@awsg.at

i. Durch wen erfolgt die Beurteilung von Projektanträgen?

Die Evaluierung der Projektanträge erfolgt in einem erweiterten Evaluierungsverfahren unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft "Haus der Zukunft Plus". FFG bzw. aws prüfen die in den jeweiligen Ausschreibungsschwerpunkten eingegangenen Anträge auf formale Richtigkeit, Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit, die ÖGUT beurteilt die prinzipielle fachliche Einpassung des Antrags ins Programm. Die inhaltliche Beurteilung der Projekte erfolgt durch internationale FachexpertInnen im Rahmen einer Jury.

j. Können auch bereits abgeschlossene oder fertig gestellte Projekte oder Studien eingereicht werden?

Abgeschlossene Arbeiten können nicht gefördert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung möglich und können gefördert werden.

k. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?

Abgeschlossene Arbeiten können nicht gefördert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung möglich und können gefördert werden.

l. Kann ein Projekt in Kooperation mit anderen PartnerInnen durchgeführt werden?

Kooperationen mit anderen PartnerInnen sind wünschenswert. Beim Förderungsinstrument "Kooperatives F&E-Projekt" sind die Kooperationserfordernisse im entsprechenden Instrumentenleitfaden näher geregelt. Anbote für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (Finanzierungsinstrument) können von Einzelbietern oder Arbeitsgemeinschaften gelegt werden. Die Kooperation soll geeignet sein, den Projekterfolg bestmöglich zu fördern.

m. Können Projekte in Kooperation mit PartnerInnen aus anderen Staaten durchgeführt werden?

Internationale Projektkooperationen sind in allen Instrumentenarten mit Kooperationserfordernis oder -möglichkeit grundsätzlich möglich. Bei Sondierungsprojekten und Kooperativen F&E-Projekten sind die Bedingungen für die Beteiligung ausländischer Partner in Abschnitt 1.5 des jeweiligen Instrumentenleitfadens (downloadbar unter http://www.ffg.at/haus-der-zukunft-plus/downloadcenter) angeführt. Bei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen können ausländische Bieter sowohl als Einzelbieter als auch als Teilnehmer einer ARGE auftreten.

n. Werden die Ergebnisse geförderter bzw. finanzierter Projekte veröffentlicht?

Die Ergebnisse aller geförderten bzw. finanzierten Projekte werden auf der Website www.hausderzukunft.at mit Titel, Projektteam, Kurzbeschreibung des Inhaltes und weiterer relevanter Information veröffentlicht. Die Projektergebnisse werden auf weiteren einschlägigen Websites zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Arbeiten wird für erfolgreiche Projekte aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

o. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?

Die Verwertungsrechte der Projektergebnisse von Sondierungsprojekten, Einzelprojekten der Industriellen Forschung und Kooperativen F&E-Projekten liegen beim Antragsteller (Einzelantragsteller oder Konsortium). Bei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (Finanzierungsinstrument) erwerben sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer nicht-ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Projektergebnissen; grundsätzliches Ziel ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der F&E-Dienstleistung.

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