FAQ Frequently Asked Questions

a. Was ist das Ziel des Programms Haus der Zukunft Plus?

Zentrales Ziel des Programms "Haus der Zukunft Plus" ist die Entwicklung und Markteinführung oder Marktdurchdringung wirtschaftlich umsetzbarer, innovativer technischer und organisatorischer Lösungen im Sinne eines CO2-neutralen Gebäudesektors. Damit soll bis 2020 ein signifikanter Beitrag zur Sicherheit zukünftiger Energieversorgung und zur Reduktion der treibhausrelevanten Emissionen im Gebäudesektor geleistet werden.

b. Wieviel Budget ist für die 3. Ausschreibung des Programms Haus der Zukunft Plus vorhanden?

Für die 3. Ausschreibung des Programms „Haus der Zukunft Plus“ steht ein Budget in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.

c. Wer ist teilnahmeberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl Kleinunternehmen als auch mittelgroße Unternehmen und Großunternehmen, weiters Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie Interessensvertretungen und Vereine. Auch für EinzelforscherInnen und Gemeinden besteht die Möglichkeit einer Einreichung.

d. Bis wann können Projekte eingereicht werden?

Die 3. Ausschreibung des Programms „Haus der Zukunft Plus“ ist seit 6. Mai 2011 geöffnet.

Einreichung von Projektanträgen

  • in den Themenschwerpunkten „Schlüsseltechnologien für Gebäude der Zukunft“ und „Strategien, Ausbildung und Vernetzung“ via eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungs¬gesellschaft (FFG) bis spätestens Mittwoch 20. Juli 2011, 12:00 Uhr einlangend,
  • in den Themenschwerpunkten „Demonstrationsgebäude“ und „Industrielle Umsetzung innovativer Technologien“ via eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungs¬gesellschaft (FFG) bis spätestens 12. Oktober 2011, 12:00 Uhr einlangend.

Wichtig: Einreichungen können nur in elektronischer Form per eCall durchgeführt werden!

e. Wo kann man einreichen?

Als Einreichstelle für die Instrumente „Sondierung“, „Einzelprojekt der Industriellen Forschung“, „Kooperatives F&E-Projekt“ sowie „F&E-Dienstleistung“ fungiert die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Einreichungen können nur in elektronischer Form per eCall durchgeführt werden (detailliertes Tutorial zum eCall).

Umsetzungsreife Investitionsprojekte (investive Maßnahmen, z.B. im Rahmen einer Betriebsansiedelung (Produktionsaufbau) oder -erweiterung (Produktionserweiterung)) – entweder im Zusammenhang mit einer Maßnahme der F&E-Förderung oder unabhängig davon – können laufend bei der aws zur Finanzierung eingereicht werden. Als Förderbank des Bundes für Wirtschaftsförderungen unterstützt die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit zinsengünstigen erp-Krediten, Zuschüssen, Haftungen und Garantien Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Projekte.

f. Wie sieht die organisatorisch-administrative Struktur des Programms aus? Wer ist wofür zuständig?

Die Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Administration der Forschungsförderung obliegt der FFG, die der investiven Förderung der aws. Das Projektcoaching wird von der ÖGUT durchgeführt. Die aus aws, ÖGUT und FFG bestehende Arbeitsgemeinschaft "Haus der Zukunft Plus" gewährleistet ein gemeinsames Management und eine umfassende Beratung und Betreuung der FörderungsnehmerInnen.

g. Wer kann Beratung und Hilfestellung geben?

Allgemeine Beratung zum Förderprogramm „Haus der Zukunft Plus“  sowie zum Ausschreibungsschwerpunkt 3 Demonstrationsgebäude bietet die ÖGUT an:

Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)
DI Claudia Dankl
Hollandstraße 10/46, 1020 Wien
Telefonnummer: 01/315 63 93-24
E-Mail: claudia.dankl@oegut.at

Bei Fragen zum Formular und zu Förderquoten bei Demonstrationsgebäuden wenden Sie sich bitte direkt an die FFG:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
DI Johannes Bockstefl
Telefonnummer: 05/7755-5042
E-Mail: johannes.bockstefl@ffg.at

Die Betreuung der Projekte der Ausschreibungsschwerpunkte 1 Schlüsseltechnologien für Gebäude der Zukunft und 4 Strategien, Ausbildung und Vernetzung erfolgt schwerpunktmäßig durch die FFG:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
Mag. Robert Schwertner
Telefonnummer: 05/7755-5045
E-Mail: robert.schwertner@ffg.at

DI Johannes Bockstefl
Telefonnummer: 05/7755-5042
E-Mail: johannes.bockstefl@ffg.at

Die Betreuung der Projekte des Ausschreibungsschwerpunktes 2 Industrielle Umsetzung innovativer Technologien erfolgt schwerpunktmäßig durch die aws.

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws)
DI Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart
Ungargasse 37, 1030 Wien
Telefonnummer: 01/50175-311
E-Mail: w.hantsch@awsg.at

i. Durch wen erfolgt die Beurteilung von Projektanträgen?

Die Evaluierung der Projektanträge erfolgt in einem erweiterten Evaluierungsverfahren unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft „Haus der Zukunft Plus“. FFG bzw. aws prüfen die in den jeweiligen Ausschreibungsschwerpunkten eingegangenen Anträge auf formale Richtigkeit, Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit, die ÖGUT beurteilt die prinzipielle fachliche Einpassung des Antrags ins Programm. Die inhaltliche Beurteilung der Projekte erfolgt durch internationale FachexpertInnen im Rahmen einer Jury.

j. Können auch bereits abgeschlossene oder fertig gestellte Projekte oder Studien eingereicht werden?

Abgeschlossene Arbeiten können nicht finanziert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung möglich und können finanziert werden.

k. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?

Abgeschlossene Arbeiten können nicht finanziert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung möglich und können finanziert werden.

l. Kann ein Projekt in Kooperation mit anderen PartnerInnen durchgeführt werden?

Kooperationen mit anderen PartnerInnen sind wünschenswert. Die Anzahl der Partner ist nicht begrenzt. Die Kooperation soll geeignet sein, den Projekterfolg bestmöglich zu fördern.

m. Können Projekte in Kooperation mit PartnerInnen aus anderen Staaten durchgeführt werden?

Internationale Projektkooperationen sind in allen Projektarten möglich und erwünscht, wenn ein Mehrwert für die österreichische Volkswirtschaft darstellbar ist.

Sowohl Kooperationen mit PartnerInnen aus den EU-Mitgliedsstaaten als auch außerhalb der EU sind möglich. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, dass das Projekt einen wichtigen Beitrag zur österreichischen Forschung und Entwicklung sowie zur Zielerreichung des Programms Haus der Zukunft Plus leistet.

Im Rahmen der Ausschreibung förderungsfähig bzw. finanzierbar sind sowohl die Kosten der in Österreich ansässigen ProjektpartnerInnen als auch die Kosten internationaler ProjektpartnerInnen, sofern deren Teilnahme entsprechend begründet werden kann.

n. Werden die finanzierten Projekte veröffentlicht?

Alle finanzierten Projekte werden auf der Website www.hausderzukunft.at mit Titel, Projektteam, Kurzbeschreibung des Inhaltes und weiterer relevanter Information veröffentlicht. Die Projektergebnisse werden auf weiteren einschlägigen Websites zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Arbeiten wird für erfolgreiche Projekte aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

o. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?

Bei Grundlagenforschungsprojekten sind Resultate, Methoden und Daten zu publizieren und allgemein zugänglich zu machen. Die Verwertungsrechte der Projektergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsprojekten liegen beim antragstellenden Konsortium.

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