Inhaltsverzeichnis
- a. Was ist das Ziel des Programms Haus der Zukunft Plus?
- b. Wieviel Budget ist für das Programm Haus der Zukunft Plus vorhanden?
- c. Wer ist teilnahmeberechtigt?
- d. Bis wann können Projekte eingereicht werden?
- e. Wo kann man einreichen?
- f. Wie sieht die organisatorisch-administrative Struktur des Programms aus? Wer ist wofür zuständig?
- g. Durch wen erfolgt die Beurteilung von Projektanträgen?
- h. Wer kann Beratung und Hilfestellung geben?
- i. Können auch bereits abgeschlossene oder fertig gestellte Projekte oder Studien eingereicht werden?
- j. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?
- k. Kann ein Projekt in Kooperation mit anderen PartnerInnen durchgeführt werden?
- l. Können Projekte in Kooperation mit PartnerInnen aus anderen Staaten durchgeführt werden?
- m. Werden die Ergebnisse finanzierter Projekte veröffentlicht?
- n. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?
FAQ Frequently Asked Questions
a. Was ist das Ziel des Programms Haus der Zukunft Plus?
Die langfristige Vision für das "Gebäude der Zukunft" ist, die energetische Effizienz bezüglich Produktion und Betrieb derart zu erhöhen, dass über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden die treibhausrelevanten Emissionen in Summe auf Null reduziert werden. Das bedeutet, dass sich das Gebäude in der Betriebsphase vom Verbraucher zum Lieferanten von Energie entwickelt und somit dem Konzept eines energieproduzierenden Hauses entspricht.
Im Rahmen von Demonstrationsprojekten können bereits entwickelte Technologien im praktischen Einsatz erprobt und deren Vorteile einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
b. Wieviel Budget ist für das Programm Haus der Zukunft Plus vorhanden?
Für die gesamte Laufzeit des Programms "Haus der Zukunft Plus" von 2008 bis 2011 steht ein Budget in Höhe von 35 Mio. Euro zur Verfügung. Für die zweite Ausschreibung stehen Förderungsmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
c. Wer ist teilnahmeberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl Kleinunternehmen als auch mittelgroße Unternehmen und Großunternehmen, weiters Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie Interessensvertretungen und Vereine. Auch für EinzelforscherInnen und Gemeinden besteht die Möglichkeit einer Einreichung.
d. Bis wann können Projekte eingereicht werden?
Die zweite Ausschreibung des Programms "Haus der Zukunft Plus" ist seit 20. November 2008 geöffnet. Projekte können bis zum 5. März 2010 12:00 Uhr eingereicht werden.
Wichtig: Einreichungen können nur in elektronischer Form per eCall durchgeführt werden! Weitere Ausschreibungen sind für die zweite Hälfte 2009 und für das Jahr 2010 geplant.
e. Wo kann man einreichen?
Als Einreichstelle für alle Aktionslinien dieser Ausschreibung fungiert die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Einreichungen können nur in elektronischer Form per eCall durchgeführt werden.
Detaillierte Informationen finden sich unter: FFG Haus der Zukunft Plus eCall-Einreichung
f. Wie sieht die organisatorisch-administrative Struktur des Programms aus? Wer ist wofür zuständig?
Die Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Administration der Forschungsförderung obliegt der FFG, die der investiven Förderung der aws. Das Projektcoaching wird von der ÖGUT durchgeführt. Die aus aws, ÖGUT und FFG bestehende Arbeitsgemeinschaft "Haus der Zukunft Plus" gewährleistet ein gemeinsames Management und eine umfassende Beratung und Betreuung der FörderungsnehmerInnen.
g. Durch wen erfolgt die Beurteilung von Projektanträgen?
Die Evaluierung der Projektanträge erfolgt in einem erweiterten Evaluierungsverfahren unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft "Haus der Zukunft Plus". FFG bzw. aws prüfen die in den jeweiligen Aktionslinien eingegangenen Anträge auf formale Richtigkeit, Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit, die ÖGUT beurteilt die prinzipielle fachliche Einpassung des Antrags ins Programm. Die inhaltliche Beurteilung der Projekte nach den im Bewertungshandbuch beschriebenen inhaltlichen Kriterien erfolgt durch internationale FachexpertInnen im Rahmen einer Jury.
h. Wer kann Beratung und Hilfestellung geben?
Allgemeine Beratung zum Förderprogramm "Haus der Zukunft Plus" bietet die ÖGUT an:
Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)
DI Claudia Dankl
Hollandstraße 10/46, 1020 Wien
Telefonnummer: 01/315 63 93-24
E-Mail: claudia.dankl@oegut.at
Die Betreuung der Projekte der Aktionslinie 1 Schlüsseltechnologien und Konzepte für Gebäude der Zukunft (AL1) und der Aktionslinie 4 Strategien, Vernetzung und Ausbildung (AL4) erfolgt schwerpunktmäßig durch die FFG:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Dipl.-Energiewirt (FH) Robert Freund
Sensengasse 1, 1090 Wien
Telefonnummer: 05/7755-5042
E-Mail: robert.freund@ffg.at
Die Betreuung der Projekte der Aktionslinie 2 Industrielle Umsetzung innovativer Technologien (AL2) und der Aktionslinie 3 Leitprojekte auf dem Weg zum Demonstrationsvorhaben (AL3) erfolgt schwerpunktmäßig durch die aws.
Austria Wirtschaftsservice (aws)
DI Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart
Ungargasse 37, 1030 Wien
Telefonnummer: 01/50175-311
E-Mail: w.hantsch@awsg.at
i. Können auch bereits abgeschlossene oder fertig gestellte Projekte oder Studien eingereicht werden?
Abgeschlossene Arbeiten können nicht finanziert werden. Allerdings sind Weiterentwicklungen und Vertiefungen bestehender Arbeiten in Richtung der Kriterien und Ziele der Ausschreibung möglich und können finanziert werden.
j. Kann man Projekte einreichen, die bereits von anderen Stellen in Österreich oder der EU gefördert werden oder wurden?
Förderungen durch andere Stellen sind grundsätzlich möglich, sofern es nicht zu einer Doppelförderung kommt. Weiters ist darauf zu achten, dass rechtlich relevante Förderobergrenzen nicht überschritten werden.
k. Kann ein Projekt in Kooperation mit anderen PartnerInnen durchgeführt werden?
Kooperationen mit anderen PartnerInnen sind wünschenswert. Die Anzahl der Partner ist nicht begrenzt. Die Kooperation soll geeignet sein, den Projekterfolg bestmöglich zu fördern.
l. Können Projekte in Kooperation mit PartnerInnen aus anderen Staaten durchgeführt werden?
Internationale Projektkooperationen sind in allen Projektarten möglich und erwünscht, wenn ein Mehrwert für die österreichische Volkswirtschaft darstellbar ist.
Sowohl Kooperationen mit PartnerInnen aus den EU-Mitgliedsstaaten als auch außerhalb der EU sind möglich. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, dass das Projekt einen wichtigen Beitrag zur österreichischen Forschung und Entwicklung sowie zur Zielerreichung des Programms Haus der Zukunft Plus leistet.
Im Rahmen der Ausschreibung förderungsfähig bzw. finanzierbar sind sowohl die Kosten der in Österreich ansässigen ProjektpartnerInnen als auch die Kosten internationaler ProjektpartnerInnen, sofern deren Teilnahme entsprechend begründet werden kann.
m. Werden die Ergebnisse finanzierter Projekte veröffentlicht?
Informationen zu allen finanzierten Projekten werden auf der Website www.hausderzukunft.at veröffentlicht, insbesondere Titel, Projektteam, Kurzbeschreibung des Inhaltes und weitere relevante Information. Die Projektergebnisse werden auf weiteren einschlägigen Websites zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Arbeiten wird für erfolgreiche Projekte aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben.
n. Wo liegen die Veröffentlichungs- bzw. Verwertungsrechte?
Bei Transferaktivitäten und Grundlagenforschungsprojekten sind Resultate, Methoden und Daten zu publizieren und allgemein zugänglich zu machen. Die Verwertungsrechte der Projektergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsprojekten liegen beim antragstellenden Konsortium.